Aktuelles,  Menschenrechts-Ausschuss

Bundesfinanzhof schwächt NGO Attac massiv

Zivilgesellschaftliche #Teilhabe stellt einen der wichtigsten Grundsätze der #Demokratie dar. Eine aktive, pluralistische und kritische #Zivilgesellschaft zeigt politische Missstände auf und kämpft für diejenigen, die in der #Politik der #Bundesregierungvergessen werden.

Doch diese Woche mussten zivilgesellschaftliche Organisationen einen schweren Seitenhieb einstecken. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die globalisierungskritische NGO Attac Deutschland nicht den Kriterien der #Gemeinnützigkeit entspricht und somit auch keine steuerlichen Vorteile genießen soll. Laut Urteil würde die “Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung […] keinen gemeinnützigen Zweck erfüll[en]”.

Hierzu sollte vorweg erwähnt werden, dass das Hessische Finanzgericht 2016 bereits entschieden hatte, dass #Attac sehr wohl gemeinnützig ist. Der damalige #Finanzminister Wolfgang Schäuble sorgte dann dafür, dass das Finanzamt dieses Urteil anfechtet. Das ist nicht überraschend, wenn man überlegt, dass Attac bereits seit vielen Jahren an Themen arbeitet, die das Finanzministerium stören. Dazu zählen u.a. die Forderungen nach einer #Finanztransaktionssteuer, einer #Vermögensabgabe und einer stärkeren #Konzernbesteuerung. Vereine, wie die Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik, der Deutsche Fußball-Bund #DFB und der Berliner Golfclub am Wannsee genießen jedoch weiterhin den Status der Gemeinnützigkeit – und die damit verbundenen Steuervorteile. Diese politische Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac ist scharf zu verurteilen!

Ein verheerender Trend zeichnet sich ab: auch die Gemeinnützigkeit der “Deutschen Umwelthilfe” wurde vor kurzem von der CDU angezweifelt. Wenn man das in Zusammenhang mit der Kriminalisierung der Seenotrettungsorganisationen auf dem Mittelmeer setzt, werden die zivilgesellschaftlichen Handlungsspielräume in Deutschland immer kleiner.

Um ein Zeichen gegen staatlichen #Machtmissbrauch zu setzen und die Freiheiten der Zivilgesellschaft zu schützen, fordert DIE LINKEeine stärkere Verankerung zivilgesellschaftlicher Rechte. Es muss klar definiert sein, wann ein Verein als gemeinnützig gilt. Menschenrechtsverteidiger*innen und Aktivist*innen müssen außerdem die Möglichkeit haben, sich gegen die #Beschneidungihrer #Rechte rechtlich zur Wehr zu setzen. #DIELINKE steht solidarisch mit #Attac!