Aktuelles,  Menschenrechts-Ausschuss

Dreiste Täuschung der Wähler*innen

Lasst euch von dieser Kampagne des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nicht täuschen! Zwar ist die Aussage auf dem Plakat vollkommen richtig und entspricht dem, was wir bereits seit langem fordern: “#Unternehmen haben die Verantwortung, bei der Herstellung und dem Einkauf von Produkten #Menschenrechte zu achten – in Deutschland und weltweit!”. Allerding weigert sich die #Bundesregierung seit Jahren hartnäckig, diese Forderung umzusetzen. Es ist nämlich ihre völkerrechtliche Pflicht dafür zu sorgen, dass deutsche Unternehmen die Menschenrechte weltweit achten.

Doch statt einen gesetzlichen Rahmen dafür zu schaffen, dass #Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen einklagbar werden, beharrt die Bundesregierung auf den freiwilligen “Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte” (NAPs). An diesem haben Konzerne durch eine starke Lobby direkt mitgeschrieben. Auch die Überprüfung der Umsetzung des #NAPs spielt Unternehmen in die Hände. Sie wird von dem korrupten Unternehmen Ernst and Young gesteuert und die Informationen über individuelle #Konzerne bleiben der #Zivilgesellschaft verschlossen.

Darüber hinaus blockiert die Bundesregierung seit Jahren den sogenannten Binding Treaty Prozess der Vereinten Nationen. Das ist ein völkerrechtliches #Abkommen für #Wirtschaft und #Menschenrechte, das von Ecuador angestoßen wurde und im Oktober in die fünfte Verhandlungsrunde geht. Das Auswärtige Amt schickte bisher meist Praktikant*innen zu den Verhandlungen und meldete sich nie zu Wort.