Anträge,  Menschenrechts-Ausschuss

Ein Lieferkettengesetz für verbindliche soziale, ökologische und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen

Antrag der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Federführung Michel Brandt: Einbringung in das Plenum des deutschen Bundestages am Donnerstag 12.12.2019

Zusammenfassung:

Mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte hat sich die Bundesregierung verpflichtet, die Einhaltung menschenrechtlicher Prinzipien bei deutschen Unternehmen durchzusetzen. Die Bundesregierung setzt im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) aber nur auf freiwillige Selbstverpflichtungen der Konzerne. Unternehmen können weiterhin ungestraft gegen Menschen- und Arbeitsrechte verstoßen, um Profite zu steigern. DIE LINKE fordert ein Lieferkettengesetz.

Ziel ist es, deutsche Unternehmen mit einem Lieferkettengesetz zur Einhaltung sozialer, ökologischer, menschenrechtlicher und arbeitsrechtlicher Sorgfaltspflichten zu zwingen….

Antrag

der Abgeordneten Michel Brandt, Eva-Maria Schreiber, Heike Hänsel, Gökay Akbulut, Amira Mohamed Ali, Christine Buchholz, Sevim Dagdelen, Dr. Dieter Dehm, Klaus Ernst, Susanne Ferschl, Dr. Gregor Gysi, Dr. André Hahn, Matthias Höhn, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Caren Lay, Stefan Liebich, Fabio De Masi, Pascal Meiser, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Jessica Tatti, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE

Ein Lieferkettengesetz für verbindliche soziale, ökologische und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für deutsche Unternehmen

Der Bundestag wolle beschließen:

  1. Der Bundestag stellt fest:

Mit der Verabschiedung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 2011 hat sich die Bundesregierung verpflichtet, die Einhaltung menschenrechtlicher Prinzipien auch bei Geschäftstätigkeiten deutscher Unternehmen im Ausland durchzusetzen. 2016 verabschiedete die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), um ihrer Verpflichtung nachzukommen. Darin erkennt sie die staatliche Pflicht zum Schutz der Menschenrechte an, fordert deutsche Unternehmen auf, die Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer gesamten Lieferkette zu überprüfen und für Betroffene von Menschenrechtsverstößen Zugang zu Abhilfe zu schaffen. Der NAP fußt jedoch ausschließlich auf freiwilligen Selbstverpflichtungen der Konzerne…weiterlesen