Europarat

Historische Abstimmung im Europarat

Diese Woche bin ich in der parlamentarischen Versammlung des Europarates in Straßburg.
In Europas führender Organisation für Menschenrechte bin ich stellvertretendes Mitglied. Das wohl wichtigste Arbeitsorgan des Europarates ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dort können Einzelpersonen Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen einreichen.

Die wohl wichtigste Entscheidung, die die parlamentarische Versammlung in Ihrer Herbst-Session diese Woche zu entscheiden hat, ist der Bericht über den Entscheidungsfindungs-Prozess der parlamentarischen Versammlung bezogen auf Referenzen und Wahlen.

Theoretisch geht es bei diesem Bericht darum, die einzelnen Mitglieder und ihre Arbeit in der parlamentarischen Versammlung besser vor zeitweisen und auch andauernden politischen Stimmungen zu schützen. So sollen Sanktionen ab jetzt eine 2/3 Mehrheit der parlamentarischen Versammlung benötigen. Der Entzug des Stimmrechts bei Wahlen der Richter*innen des europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder des Generalsekretärs und des Menschenrechtskommissar soll, wenn dieser Bericht positiv verabschiedet wird, nicht mehr möglich sein.

Praktisch geht es um die Mitgliedschaft Russlands. Russland wurde im Zuge der Sanktionen das Stimmrecht durch die parlamentarische Versammlung entzogen.
Daraufhin entsandte Russland keine Abgeordneten zum Europarat mehr und stellte seine Zahlungen an den Rat ein.

Der abzustimmende Bericht zielt bei positivem Ergebnis darauf ab, Russland wieder in die parlamentarische Versammlung des Europarates zurückzuholen um dann gemeinsam an der Verbesserung der Menschenrechtssituation in ganz Europa zu arbeiten.
Ein dauerhafter Ausschluss / ein dauerhaftes Fernbleiben Russlands verhindert meiner Ansicht nach eine Normalisierung der Beziehungen oder auch einen Dialog untereinander und erhöht die Gefahr einer weiteren Eskalation.
Deshalb hoffe ich auf Annahme des Berichts mit einer 2/3 Mehrheit der parlamentarischen Versammlung. Auch im Sinne der russischen Bürger*innen, die sonst kein Klagerecht am europäischen Gerichtshof der Menschenrechte mehr hätten.