Aktuelles,  Menschenrechts-Ausschuss

Konzernmacht beschränken

Elemente eines wirksamen Lieferklettengesetzes

 

Die Corona-Pandemie hat schwerwiegende wirtschaftliche Folgen für Menschen weltweit. Besonders betroffen sind Arbeiter*innen entlang globaler Lieferketten: sie verlieren ihre Lebensgrundlage oder müssen weiterhin eng an eng und ohne hinreichende Sicherheitsvorkehrungen in Fabriken arbeiten. Trotz dieser schwerwiegenden menschenrechtlichen Bedenken, hat Wirtschaftsminister Peter Altmaier angekündigt, Pläne für ein Lieferkettengesetz vorerst auf Eis zu legen. Mit diesem fadenscheinigen Argument zeigen Kanzleramt und Wirtschaftsministerium, dass sie die Auswirkungen eines Lieferkettengesetzes auf Unternehmen nicht begriffen haben, sie ignorieren die ökonomischen, ökologischen und sozialen Vorteile eines Lieferkettengesetzes, und sie beweisen erneut, dass sie die Interessen der Wirtschaftslobby über Menschenrechte stellen.

Gemeinsam mit Ben Luig von der Rosa-Luxemburg-Stiftung habe ich in einem Standpunktepapier beschrieben, welche Elemente ein Lieferkettengesetz haben muss, um wirksam zu sein. Es muss eine Implementierung „von unten“ geben, damit die Teilhabe und der Schutz der Betroffenen entlang der Lieferkette gewährleistet ist. Hier gehts zum Papier: Konzernmacht beschränken(PDF)