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Menschenrechtswidrige Hartz-IV-Sanktionen abschaffen

Anlässlich der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am Dienstag, den 15.01.2019, das auf Antrag des Gothaer Sozialgerichts prüft, ob die Sanktionen nach dem SGB II (Hartz IV) verfassungsgemäß sind, äußert sich Michel Brandt, MdB: 
 
Menschenrechtswidrige Hartz-IV-Sanktionen abschaffen
 
Die Hartz-IV-Sanktionen verstoßen gegen das Recht auf ein menschenwürdiges Leben. Der staatliche Regelsatz liegt ohnehin schon unter einem angemessenen Existenzminimum. Wer Hartz IV beziehen muss, erlebt Ausgrenzung und Bevormundung. Eine wirkliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist damit nicht möglich. Man kann keine eigenständigen Entscheidungen treffen, wie fair oder umweltbewusst einkaufen, nicht einmal für eine gesunde Ernährung reicht Hartz IV. Der Staat darf nicht auch noch Menschen mit Sanktionen bestrafen, die sowieso schon unter dem Existenzminimum leben müssen. Dass eine menschenwürdige Teilhabe an der Gesellschaft überhaupt vor dem Verfassungsgericht erstritten werden muss, ist ein Armutszeugnis für die Bundesregierung. Gerade aus menschenrechtspolitischer Sicht wird deutlich, dass die Sanktionen gegen die allgemeine Erklärung der Menschenrechte verstoßen.
 
DIE LINKE fordert die Abschaffung von Hartz IV. Armut per Gesetz darf es nicht geben. Für Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind,  brauchen wir eine sanktionsfreie Mindestsicherung von 1.050 Euro im Monat. Der Arbeitsmarkt muss möglichst allen Menschen eine existenzsichernde Beschäftigung garantieren. Dazu braucht es einen Mindestlohn von 12 Euro je Stunde.