Kulturausschuss,  Pressemitteilungen

Mitbestimmung statt Willkür – Personalräte im Kulturbetrieb stärken!

PM zur gezielten Verhinderung von Personalvertretungen und Mitbestimmung im Kunstbetrieb in Baden-Württemberg durch das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG):

„Die schwarz-grüne Landesregierung verhindert mit dem § 103 des LPVG die Mitbestimmung der Personalräte für künstlerische Mitglieder an den Theatern und Orchestern. Damit entzieht sie den Personalräten in den Kulturbetrieben Baden-Württembergs jegliche Grundlage. Personalräte vertreten die Rechte der Künstler*innen bei Fragen zu Lohn, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch und Überstunden. Ohne Mitwirkung sind die künstlerisch Beschäftigte ohne arbeitsrechtlichen und sozialen Schutz und damit Menschen zweiter Klasse. Wozu das führt mussten wir am Staatstheater Karlsruhe allzu deutlich und schmerzlich erfahren: Beschäftigte wurden angewiesen Arbeitszeiten zu fälschen, unbezahlte Mehrarbeit leisten und wurden Opfer von Mobbing und Machtmissbrauch.“

Brandt weiter: „Ich fordere die Landesregierung auf, §103 LPVG, der künstlerische Mitglieder der Theater und Orchester von der Mitbestimmung ausnimmt, ersatzlos zu streichen. Personalräten und künstlerisch Beschäftigten in den Kulturbetrieben müssen die Rechte gegeben werden, die ihnen zustehen. Mitbestimmung ist Grundlage der Demokratie, die man nicht der angeblich künstlerischen Freiheit der Intendat*innen opfern darf. Wer Künstler*innen an den öffentlich geförderten Theatern in Baden-Württemberg schätzt, lässt sie nicht ausbrennen, sondern stärkt ihre soziale und arbeitsrechtliche Situation, damit sie kraftvoll Kunst machen können. Ich erwarte von Ministerin Theresia Bauer, dass sie den Personalräten in den Kulturbetrieben endlich die Rechtsgrundlage für Ihre Arbeit gibt, die diese dringend benötigen.“