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Verfassungsgericht kann unwürdige Hartz IV-Sanktionen kippen

Zu der morgigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe, ob Hartz IV-Sanktionen verfassungsgemäß sind, erklärt Michel Brandt, Bundestagsabgeordneter aus Karlsruhe und Obmann im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:

“Grundsätzlich können Kürzungen an einem menschenwürdigen Existenzminimum nicht verfassungsgemäß sein. Wir hoffen, dass das Verfassungsgericht im Sinne der Betroffenen entscheidet. Hartz IV ist ohnehin schon Armut per Gesetz und gehört abgeschafft. Die Aufgabe des Sozialstaates muss es sein, hilfsbedürfte Menschen zu unterstützen und nicht auch noch mit Sanktionen zu überziehen. Unter dem Motto ‘Gegen Hartz-IV! Für eine sanktionsfreie Mindestsicherung von der man leben kann’ ruft die DIE LINKE deshalb am 5. November 2019 ab 9:30 Uhr zu einer Mahnwache vor dem Bundesverfassungsgericht auf.

DIE LINKE kämpft seit Jahren gegen das unwürdige Hartz-IV-System. Wir fordern eine sanktionsfreie Mindestsicherung von 1050 € je Monat. Zudem setzen wir uns für einem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor ein, um allen Menschen eine Chance auf Arbeit zu geben.”