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Bundesregierung darf Verhandlungen über UN-Lieferkettenabkommen nicht länger blockieren

Anlässlich der Veröffentlichung des überarbeiteten Vertragsentwurfs des UN-Abkommens für Menschenrechte und Transnationale Konzerne („Binding Treaty“) am heutigen 17. Juli 2019 erklärt Michel Brandt, Obmann der Linksfraktion im Bundestagsausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe:

„Mit dem überarbeiteten Vertragsentwurf des Binding Treaty ist die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen einen großen Schritt auf Deutschland und die EU zugegangen. Jetzt liegt es an der Bundesregierung, darauf angemessen zu antworten und die Verhandlungen im Oktober aktiv mitzugestalten. Ihre bisherige Strategie des Blockierens und des unproduktiven Lamentierens kann die Bundesregierung unter keinen Umständen fortführen.

Der Binding Treaty bietet eine historische Chance die Straflosigkeit von Unternehmen in globalen Lieferketten zu beenden und  Machtverhältnisse umzugestalten. Opfer von Menschenrechtsverletzungen könnten endlich in die Lage versetzt werden, es mit Großkonzernen vor Gericht aufzunehmen. Es kann nicht sein, dass Unternehmen – auch deutsche – heute noch aus der Ausbeutung von Arbeiterinnen und Arbeitern, Indigenen und der Umwelt Profit schlagen, ohne dafür zu haften. Das dem noch immer so ist, hat erst kürzlich wieder die vor dem Landgericht Dortmund gescheiterte Klage pakistanischer Opfer gegen den Textilkonzern KiK gezeigt.

Der wirkungs- und zahnlose Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung wird diesen Missstand nicht ändern. Es braucht völkerrechtliche Regeln und internationale Kooperation. Darum fordert DIE LINKE die Bundesregierung auf, die gesamten Verhandlungen zum Binding Treaty im Oktober mit Vertreterinnen und Vertretern der obersten Führungsriege des Auswärtigen Amtes zu begleiten und sich anhand des überarbeiteten Vertragstextes einzubringen. Deutschland muss sich darüber hinaus auf EU-Ebene für einen starken Binding Treaty einsetzten.“