Aktuelles,  Menschenrechts-Ausschuss

Landesgericht Dortmund hat entschieden: der Textildiscounter KiK muss nicht für den Tod von 258 pakistanischen Fabrikarbeiter*innen haften

Saeeda Khatoon hat ihren Sohn 2012 in einem Brand in einer Textilfabrik verloren. An dem Tag starben 258 Arbeiter*innen in der Fabrik des pakistanischen Zulieferers des deutschen Textilunternehmens KiK. Es ist der schwerste Industrieunfall in der Geschichte Pakistans. Saeeda Khatoons Sohn hätte wohlmöglich nicht sterben müssen, wenn KiK die Einhaltung der Brandschutzordnung sichergestellt hätte. Chemikalien waren direkt neben Baumwollstoffen gelagert, wodurch sich das Feuer rasend schnell ausbreiten konnte. Die Fenster waren vergittert. Es gab nicht genügend Ausgangstüren und Fluchtwege waren schlecht gekennzeichnet. Schockierend ist auch, dass nur drei Wochen vor dem fatalen Brand ein Prüfdienstleister dem KiK mit hohen Sicherheitsstandards zertifiziert hat.

Im Dezember 2018 reiste Saeeda Khatoon nach Dortmund, um vor dem Landgericht Dortmund für Gerechtigkeit zu kämpfen. Unterstützt durch die deutsche Nichtregierungsorganisation ECCHR, reichte Sie eine Schadensersatzklage gegen den deutschen Textildiscounter ein. Es wurde nach pakistanischem Recht verhandelt und die Beweise waren auf der Seite der Kläger*innen. Doch dann argumentierten die Anwälte des Konzerns, die Klage sei verjährt. Das Landgericht gab dem Unternehmen am heutigen Donnerstag nach eigenständiger Prüfung recht – und brachte die Klage zum Scheitern. Damit konnte sich KiK seiner Verantwortung – wie bereits beim Fabrikeinsturz Rana Plaza mit 1135 Toten – entziehen.

Im Rahmen unserer Arbeit zum Thema “Wirtschaft und Menschenrechte”, beobachten wir den Fall bereits seit langem und sind bestürzt über diese Ungerechtigkeit. Wieder kommt ein Konzern ungestraft mit Menschenrechtsverletzungen davon. Wieder erfahren Opfer keine Gerechtigkeit. Deswegen fordere ich die Bundesregierung auf, die bestehenden Gesetzeslücken zu schließen und Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen. Ein gutes Vorbild ist Frankreich: dort gibt es bereits ein nationales Gesetz, dass Unternehmen dazu verpflichtet, Menschenrechte auch entlang der Lieferketten zu achten – sonst können Betroffene vor französischen Gerichten klagen. Auch setzt sich das Land tatkräftig für den sogenannten “Binding Treaty” ein, während die Bundesregierung seit Anbeginn blockiert. Dabei handelt es sich um ein völkerrechtliches Abkommen, das bereits seit 5 Jahren in Genf verhandelt wird und Klagerechte für eben solche Fälle regeln soll. Die Bundesregierung muss ihrer internationalen Verantwortung endlich nachkommen und deutsche Unternehmen haftbar machen!

Hier geht es zu meiner Pressemitteilung zum Thema: https://www.linksfraktion.de/presse/pressemitteilungen/detail/scheitern-der-klage-gegen-kik-bundesregierung-muss-konzerne-haftbar-machen/