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Organklage gegen Bundestagspräsident Schäuble

„Während des letzten Erdogan-Besuchs in Berlin im September 2018 drangen Beamte der Bundestagspolizei ohne Zustimmung in mein Berliner Abgeordnetenbüro und entfernten Plakate. Es ist nicht ausgeschlossen, dass meine Räume auch durchsucht wurden. Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang, wodurch meine Rechte als Abgeordneter im Kern verletzt wurden. Ich bin daher gezwungen vor dem Bundesverfassungsgericht feststellen zu lassen, dass die Bundestagspolizei nicht nach Belieben durch die Abgeordnetenbüros stöbern kann. Als Abgeordneter muss ich jederzeit sicher sein können, dass ich in meinen Büroräumen mein Mandat im Sinne von Artikel 38 des Grundgesetzes unbeeinträchtigt ausüben kann.

Die Polizei beim Bundestag begründete das Vorgehen mit Gefahrenabwehr. An den Fenstern der Büroräume des Gebäudes Unter den Linden 50 hingen insgesamt 6 farbige Abbildungen der Kurdistan-Flagge und eines YPG-Wimpels der kurdischen Volkseinheit in Syrien. Die Polizei argumentierte, dass Erdogan-Anhänger sich davon provoziert fühlen könnten.

Das ist an den Haaren herbeigezogen. Es gab keine unmittelbare Gefahrenlage, denn die Erdogan-Anhänger hielten sich woanders auf. Der weiträumig abgesperrte Bereich vor den Büroräumen diente lediglich als Zu- und des Türkischen Präsidenten zum Hotel. Es waren im Bereich auch zahlreiche Polizisten vor Ort und der Zugang zum Bundestag durch gesicherte Pforten nicht ohne weiteres möglich.”