Aktuelles,  Menschenrechts-Ausschuss

Blockade von Rettungsschiffen kostet Menschenleben – #Scheuer muss zurücktreten!

Interne Dokumente des #Bundesverkehrsministerium (BMVI), die letzte Woche vom Transparenzportal “Frag Den Staat” veröffentlicht wurden, beweisen, was vorher schon offensichtlich war: Die zum 3. März 2020 in Kraft getretene Änderungen der Schiffssicherheitsverordnung und der See-Sportbootverordnung wurden zum alleinigen Zweck der Verhinderung humanitärer Einsätze auf dem Mittelmeer vorgenommen. Eine Beobachtung der Menschenrechtslage und die Seenotrettung werden damit durch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer
gezielt sabotiert.
Durch die Änderung der Verordnungen wurde erreicht, dass NGO-Schiffe nicht länger von bestimmten Sicherheitsanforderungen und der Pflicht, ein aufwendiges Sicherheitszeugnis zu erbringen, befreit sind. In der Folge – und genau das war das Kalkül des Bundesverkehrsministers – müssen die NGOs Änderungen an ihren Schiffen vornehmen, die finanziell kaum leistbar sind. Bis dahin liegen sie an der Kette, während im Mittelmeer hunderte Menschen sterben und tausende illegal zurückgedrängt werden.
Dass ein #Minister dieser Bundesregierung gezielt dazu beträgt, Menschen im Mittelmeer ertrinken zu lassen, ist ein unerträglicher Skandal und an Menschenverachtung nicht zu überbieten.
Das Vorgehen des #BMVI ist allerdings nur dann rechtens, wenn abstrakte „Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Seeverkehrs“ und den „sicheren, effizienten und gefahrlosen Schiffsbetrieb“ bestehen. Faktisch ist dieser Umstand nicht gegeben, denn es gibt keine Gefahr, die von den NGO-Schiffen ausgeht. Auf einer Bundespressekonferenz im Juni konnte der Vertreter des Ministeriums folglich auch keinen einzigen Anhaltspunkt für eine solche Gefahr nennen, denn tatsächlich hat es seit Beginn der zivilen #Seenotrettung im Jahr 2015 keinen einzigen Unfall auf einem zivilen Rettungsschiff gegeben. Hintergrund des Vorgehens des BMVI ist der verlorene Rechtstreit gegen die NGO Mare Liberum. Die Behörde hatte das Schiff der Organisation rechtswidrig festsetzen lassen, so bestätigte 2019 das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg. Unmittelbar danach begann das BMVI mit der Änderung der Rechtsgrundlagen, auf welche sich das OVG bezog. Die Brisanz dieses Vorgehens und der absolute Mangel an Rechtstaatlichkeit und Transparenz war dem Ministerium dabei völlig bewusst. So findet sich in einer frühen Mail die entlarvende Klarstellung: „Eine Spezialregelung nur für Boote, die zur Beobachtung und Rettung von Flüchtlingen eingesetzt werden, würde das BMVI in den Fokus der allgemeinpolitischen Flüchtlingsdebatte ziehen und würde auch weit über den Zuständigkeitsbereich des BMVI hinausgehen.“ Mit den vorgeschobenen Sicherheitsbedenken erhoffte sich das BMVI die Vermeidung einer öffentlichen Debatte.
Diejenigen, die sich aufgrund staatlichen Versagens als einzige für das Leben und die Sicherheit von in #Seenot geratenen Menschen einsetzen, werden also mit Verweis auf erfundene und nicht vorhandene Sicherheitsmängel festgesetzt. Das ist an Zynismus und Widerwärtigkeit kaum zu überbieten und beweist, wie weit #Deutschland und die #EU für die Abschottung der Grenzen inzwischen zu gehen bereit sind.